Pflegerische Leistungen

Das Grundangebot umfasst folgende Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG):

Abklärung und Beratung
Bevor Spitex-Leistungen erbracht werden, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf ab. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert, dass Klienten weder unter- noch überversorgt werden. Die Bedarfsabklärung wird bei längerem Pflegebedarf systematisch wiederholt.

 

Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Verabreichen von Injektionen und Infusionen
  • Überwachen der Medikamenteneinnahme (inkl. Richten/Abgabe)
  • Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)
  • Blutzuckerbestimmung
  • Massnahmen bei Störung der Blasen- oder Darmentleerung
  • Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen
  • Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen
  • weitere Pflegeleistungen gemäss ärztlicher Verordnung

 

Grundpflege
Die Grundpflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:

  • Körper- und Mundpflege
  • An- und Auskleiden
  • Dekubitusprophylaxe
  • Betten und Lagern
  • Kontrollbesuche
  • Erarbeiten einer Tagesstruktur
  • Trainieren von Alltagsverrichtungen