Pflegerische Leistungen
Das Grundangebot umfasst folgende Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG):
Abklärung und Beratung
Bevor Spitex-Leistungen erbracht werden, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf ab. Diese Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert, dass Klienten weder unter- noch überversorgt werden. Die Bedarfsabklärung wird bei längerem Pflegebedarf systematisch wiederholt.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen:
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Verabreichen von Injektionen und Infusionen
- Überwachen der Medikamenteneinnahme (inkl. Richten/Abgabe)
- Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)
- Blutzuckerbestimmung
- Massnahmen bei Störung der Blasen- oder Darmentleerung
- Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen
- Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen
- weitere Pflegeleistungen gemäss ärztlicher Verordnung
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:
- Körper- und Mundpflege
- An- und Auskleiden
- Dekubitusprophylaxe
- Betten und Lagern
- Kontrollbesuche
- Erarbeiten einer Tagesstruktur
- Trainieren von Alltagsverrichtungen